Verein
Jugendordnung des Motorad- und Autosportclub Königsbrunn e.V.
Verantwortlich: (Vereinsjugendleiter) Stand: 14.11.2001 Präambel: Das zuständige Gremium, der Vorstand des MAC Königsbrunn e.V., hat bei seiner Sitzung am 18.04.2002 die Jugendordung einstimmig angenommen. §1 Der MAC Königsbrunn e.V. erkennt die Jugendordnungen des Bayerischen Landessportverbandes (BLSV) und der im MAC Königsbrunn vertretenen Fachverbände an. §2 Zur Vereinsjugend gehören alle jungen Menschen bis unter 27 Jahre, die Vereinsmitglieder sind, sowie die gewählten und berufenen Jugendmitarbeiter. § 3 Aufgaben der Vereinsjugend Aufgabe der Jugendarbeit im Weiterlesen…